AGB's

Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Camp den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Die Buchung muss schriftlich per Mail oder über unser Online-System vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung (Rechnung) zustande.

Bezahlung

Buchungen über unser Online-Portal sind sofort zur Zahlung fällig. Alle anderen Zahlungen sind innerhalb der, auf der Rechnung aufgedruckten, Frist fällig.

Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Camps sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens des Camps.

Rücktritt durch den Kunden

Der Rücktritt vor Aufenthaltsbeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt muss aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung im Camp. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, so verliert das Camp den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann gemäß § 651 i. Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen:

Rücktritt bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn: Stornokosten in Höhe von 20% des Gesamtbetrages, Rücktritt von 30 bis 8 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 50% des Gesamtbetrages, Rücktritt ab 8 Tage bis 48 Stunden vor Aufenthaltsbeginn: 80% des Gesamtbetrages, ab 48 Stunden vor Reisebeginn 100 % des Gesamtbetrages.

Für die Zelt- und Bulliplätze gelten folgende, gesonderte Storno-Bedingungen:
Bis 15 Tage vor Anreise erstatten wir 50% der Platzmiete (der Personenpreis und die Kurtaxe werden nicht berechnet). Bei Stornierungen weniger als 15 Tage vor Anreise werden 100% der Platzmiete als Stornokosten einbehalten. Wer nur eine, zwei oder drei Nächte bucht, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Rückerstattung der Platzmiete.

Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Beherbergungsleistungen Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist, als die geforderte Entschädigung. Tritt ein einzelner Teilnehmer die Reise nicht an, so gilt dies als am Anreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag.

Rücktritt durch das Camp

Das Camp kann vom Beherbergungsvertrages zurücktreten:
1. wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
2. wenn die Durchführung der Übernachtung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag durch das Camp gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Haftung

Das Camp haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.

Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Camps für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Übernachtungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

Haftungsausschluss

Keine Haftung besteht bei Einbruch, Diebstahl ud Schäden am Eigentum durch durch Naturgewalten. Wir empfehlen daher den Abschluss einer entsprecehenden Reisegepäckversicherung. Der Gast haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

Mitwirkungspflicht

Mängel oder Störungen sind unseren Mitarbeitern vor Ort sofort mitzuteilen. Kommt der Gast durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

Ansprüche aus dem Reisevertrag

Der Gast muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Camp geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Aufenthalt vertragsgemäß endet. Hat der Vertragspartner gegenüber dem Camp fristgemäß seine Ansprüche geltend gemacht, ruht die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung durch den Veranstalter. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren in 3 Jahren.

Allgemeines

1. Der Gast kann das Camp nur an dessen Sitz, 79639 Grenzach-Wyhlen, verklagen.
2. Für Klagen des Camps gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Camps maßgebend.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

schwarzwaldcamp
Raphael Kuner
Schlossgasse 32
D-79639 Grenzach-Wyhlen
Telefon +49 (0) 7656.9884348
mail@schwarzwaldcamp.com
www.schwarzwaldcamp.com